Kosten der Psychotherapie

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen und eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und die Prognose einer Psychotherapie ausreichend gut ist. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum 1. Termin mit.

Vorgehen: Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie von mir während der ersten Gespräche. Anschließend erstelle ich einen Bericht zur Begründung, der in anonymisierter Form einem von der Krankenkasse bestellten Gutachter vorgelegt wird.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher zuvor mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden und ob es Beschränkungen bzgl. der Leistungen gibt.

Meist erwarten sie nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten zum Monatsende eine Rechnung über die Behandlung.

Selbstzahler

Sie können sich aus verschiedenen Gründen immer dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Formalia sind für Sie dann nicht entscheidend. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapeutische Behandlungskosten können Sie eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

Regelungen bei Terminabsage

Wichtig: Absagefrist

Für eine erfolgreiche Behandlung ist es sehr wichtig, dass die vereinbarten Therapietermine regelmäßig wahrgenommen werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Therapiesitzung wahrzunehmen, möchte ich Sie bitten, diese spätestens bis 48h vor dem vereinbarten Termin abzusagen (Montag-Termine: Absage bis Freitag 14 Uhr).

Bei Absagen später als 48h vor Termin oder bei Nichtinanspruchnahme stelle ich pro ausgefallener Einzelsitzung 80 € in Rechnung. Diese Regelung gilt unabhängig vom Kostenträger.