Weiterer Ablauf – Probatorische Sitzungen bis Therapieende

Probatorische Sitzungen, Antragsstellung und Therapiebeginn

Sollten wir uns für weitere Gespräche entscheiden, haben wir nach dem Erstgespräch bis zu 2 weitere Sprechstunden und anschließend 2–4 probatorische Sitzungen Zeit. Neben dem weiteren Kennenlernen und der Erhebung wichtiger Daten legen wir gemeinsam das Behandlungsziel und den Zeitrahmen fest.

Ist die Entscheidung für eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit getroffen, wird die Behandlung gemeinsam vorbereitet und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beantragt.

Warteliste

Da eine Therapie eine längere Begleitung erfordert, ist es möglich, dass Sie nicht sofort eine Therapie beginnen können. Eine Sprechstunde kann auch durchgeführt werden, wenn aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Ich biete auch moderne psychologische Diagnostik an, um das Bestehen einer psychischen Störung zu erfassen.

Dauer und Umfang der Therapie

Nach Genehmigung beginnt die reguläre Therapie mit 1–2 Sitzungen (à 50 Minuten) pro Woche. Es wird ein verbindlicher Termin vereinbart, der für Sie reserviert ist.

Die Dauer der Psychotherapie ist abhängig von der Art und Ausprägung Ihrer psychischen Befindlichkeit. Der Umfang beläuft sich auf 12 bis 100 Sitzungen, in mehreren Bewilligungsschritten.

Verlängerung

Sollte das ursprünglich beantragte Stundenkontingent nicht ausreichen, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Die maximale Stundenzahl, die von den Krankenkassen genehmigt wird, beträgt 100 Sitzungen.

Schlussphase und Abschluss

In der Schlussphase der Therapie kann es sinnvoll sein, die Frequenz zu senken und so ein langsames „Ausschleichen" aus der Therapie zu ermöglichen.

Am Ende der Behandlung (auch bei vorzeitigem Therapieende) steht ein Abschlussgespräch, in dem die Interventionen bzw. der Verlauf der Therapie noch einmal rückblickend bewertet werden.

Der innere Erkenntnisprozess geht weiter, auch wenn die Stunden beendet sind. Manche Menschen nehmen mehrmals in ihrem Leben oder bei Bedarf immer mal wieder Psychotherapie in Anspruch.