Psychotherapeutische Praxis Julia Billek

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Offenbach

Weiterer Ablauf

Probatorische Sitzungen, Antragsstellung und Beginn der Therapie

Sollten wir uns für weitere Gespräche entscheiden, haben wir nach dem Erstgespräch bis zu 2 weitere Sprechstunden und anschließend 2-4 probatorische Sitzungen Zeit. Neben dem weiteren Kennenlernen und der Erhebung wichtiger Daten und Informationen legen wir gemeinsam das Behandlungsziel und den Zeitrahmen fest. Ist die Entscheidung für eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit getroffen, wird die Behandlung gemeinsam vorbereitet und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beantragt, die einzelnen Schritte werden jeweils besprochen und persönlich mit Ihnen abgestimmt.

Die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel ohne zusätzliche Antragstellung bezahlt. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse klären, in welchem Umfang die Kosten einer Therapie übernommen werden.

Da eine Therapie eine längere Begleitung erfordert, ist es möglich, dass Sie nicht sofort eine Therapie beginnen können. Eine Sprechstunde kann auch durchgeführt werden, wenn aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Es ist durchaus sinnvoll, sich kennenzulernen, Fragen zu klären und ich kann erste Empfehlungen aussprechen, damit Sie eine Orientierung erhalten. Sollte eine ambulante Therapie bei mir in Frage kommen, setze ich Sie gerne auf die Warteliste bis ein Platz frei wird.

In diesem Rahmen biete ich auch moderne psychologische Diagnostik an, um das Bestehen einer psychischen Störung zu erfassen. Die Erfassung findet mithilfe technischer Unterstützung auf einem Tablet statt.

Psychotherapie – Dauer und Umfang

Nach Stellen des Antrags bei der Kasse (und dessen Genehmigung) beginnt die reguläre Therapie mit ein bis zwei Sitzungen (à 50 Minuten) pro Woche. Es wird ein verbindlicher Termin vereinbart, der für Sie reserviert ist. In bestimmten Fällen, wie z.B. Krisen, kann es auch zu einer Erhöhung auf zwei Sitzungen pro Woche kommen.

Die Dauer der Psychotherapie ist abhängig von der Art und Ausprägung Ihrer psychischen Befindlichkeit. Der Umfang beläuft sich auf 12 bis 100 Sitzungen, teilweise in mehreren Bewilligungsschritten.

Sollte das ursprünglich beantragte Stundenkontingent nicht ausreichen, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Die maximale Stundenzahl, die von den Krankenkassen genehmigt wird, beträgt 100 Sitzungen. Wenn die von der Krankenkasse übernommene Anzahl der Sitzungen erreicht ist, besteht noch die Möglichkeit der Selbstzahlung. Es kann sinnvoll sein, sich während der Behandlung Rücklagen aufzubauen, denn eine Therapie sollte erst dann enden, wenn Sie sich bereit dazu fühlen.

In der Schlussphase der Therapie  kann es sinnvoll sein, die Frequenz zu senken und so ein langsames "Ausschleichen" aus der Therapie zu ermöglichen. Am Ende der Behandlung (auch bei vorzeitigem Therapieende) steht ein Abschlussgespräch, in dem die Interventionen bzw. der Verlauf der Therapie noch einmal rückblickend bewertet werden.

Der innere Erkenntnisprozess geht weiter, auch wenn die Stunden beendet sind. Manche Menschen nehmen mehrmals in ihrem Leben oder bei Bedarf immer mal wieder Psychotherapie in Anspruch.

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