Psychotherapeutische Praxis Julia Billek

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Offenbach

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen und eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und die Prognose einer Psychotherapie ausreichend gut ist.

Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte zum 1. Termin mit, ebenso muss diese auch während der laufenden Behandlung 1x zu Beginn jedes Quartals eingelesen werden.

Vorgehen: Die Kostenübernahme muss beantragt werden, die notwendigen Formulare erhalten Sie von mir während der ersten Gespräche. Anschließend erstelle ich einen Bericht zur Begründung. Dieser wird in anonymisierter Form einem von der Krankenkasse bestellten Gutachter vorgelegt. Wenn dieser die Kostenübernahme aufgrund vorhandener Therapieindikation befürwortet, übernimmt die Krankenkasse sehr wahrscheinlich die Kosten und die ambulante Therapie kann beginnen.

Sonderfall: Sollten Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse absolviert haben, bedarf es einer besonderen Prüfung der Notwendigkeit und einer gutachterlichen Beurteilung.

Anmerkung: Die Kosten für eine erste Sprechstunde werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen. Dies kann auch dazu genutzt werden, eine etwaige psychische Diagnose auszuschließen. In diesem Fall enden die Gespräche bei diagnostischer Sicherheit, spätestens jedoch nach 3 Sprechstunden.


Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher zuvor mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden und ob es Beschränkungen bzgl. der Leistungen gibt (Sitzungen im Kalenderjahr, Erstattungshöhe, Zuzahlungen o.ä.). Bitte informieren Sie sich ebenso, welche Antragsverfahren im Vorfeld notwendig sind (bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung; Bericht an den Gutachter).

Meist erwarten sie nach den ersten fünf Sitzungen ("probatorischen Sitzungen") einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Leistungs- und Honorarübersicht lasse ich Ihnen vorab zukommen.

Sie erhalten zum Monatsende eine Rechnung über die Behandlung, die Sie zur (anteiligen) Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 

Selbstzahler

Sie können sich aus verschiedenen Gründen immer dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Formalia sind für Sie dann nicht entscheidend. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Leistungs- und Honorarübersicht lasse ich Ihnen gerne vorab zukommen. Sie erhalten zum Monatsende eine Rechnung über die Behandlung.

Psychotherapeutische Behandlungskosten können Sie eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.


Weitere Vereinbarungen bei Ausfall einer Sitzung

Für eine erfolgreiche Behandlung und der Entwicklung in einem inneren Prozess ist es sehr wichtig, dass die vereinbarten Therapietermine regelmäßig wahrgenommen werden und möglichst wenige Termine ausfallen. Auch bei Krankheit dürfen Sie Termine bei mir wahrnehmen, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind („krankgeschrieben“). Ausnahmen bestehen selbstverständlich bei Symptomen, die eine psychotherapeutische Arbeit unmöglich machen (z.B. starke Kopfschmerzen, akute Magen-Darm-Erkrankungen, Fieber).

Sollte es Ihnen trotzdem einmal nicht möglich sein, die Therapiesitzung wahrzunehmen, möchte ich Sie bitten, diese spätestens bis 48h vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bei Terminen am Montag bitte ich Sie, diese spätestens bis Freitag 14 Uhr abzusagen. Gerne bin ich auch bereit, Ihnen je nach Verfügbarkeit einen Ersatztermin anzubieten.

Ausgefallene Sitzungen können nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet und normalerweise auch nicht kurzfristig neu belegt werden und führen zu einem Dienstausfall. Deshalb ist es üblich, dass Psychotherapeuten ein Bereitstellungshonorar berechnen. Bei Absagen später als 48h vor Termin oder bei Nichtinanspruchnahme eines Termins stelle ich Ihnen pro ausgefallener Einzelsitzung 80 € in Rechnung. Eine entsprechende Vereinbarung werde ich mit Ihnen in den ersten Sprechstunden schriftlich treffen.

Diese Regelung gilt unabhängig vom Kostenträger der Behandlung.

E-Mail
Anruf